Kosten
Wer übernimmt die Kosten?
Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Geburtsvorbereitung
Der Geburtsvorbereitungskurs ist für Schwangere kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.
Die Kursgebühren für Ihren Partner müssen Sie in der Regel selbst zahlen. Je nach Kurs sind das zwischen 70 und 140 Euro. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
Ergänzende Hebammenleistungen
Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen welche Sie in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen können. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen finden Sie unter “Leistungen”.
Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen
Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden.